und unmittelbar auf die körperliche, geistige und seelische Gesundheit und ganzheitli­che Entwicklung des Menschen hin orientiert.

3.   Die  BEAM  strebt  die  gesellschaftliche  und  
      staatliche Anerkennung des  Berufs  mit  der  
      Bezeichnung ,,AtemtherapeutInnen/-pädagogInnen 
      des Erfahrbaren Atems nach Ilse Middendorf" als   
      eigenständigen Beruf an. Dieses Ziel soll primär 
      dadurch erreicht werden, indem die Qualität dieser 
      Atemarbeit gefördert wird und nicht durch 
      Anpassung an bestehende behördliche Vorstellungen.

4.   Die Förderung der Qualität der Atemarbeit soll 
      innerhalb der BEAM sowohl durch intensiven 
      Erfahrungsaustausch der Mitglieder geschehen als 
      auch durch entsprechende Fortbildungskurse mit 
      Themen des Erfahrbaren Atems.

5.   Die BEAM fördert durch entsprechende Zusammenarbeit die qualitative Weiterentwicklung der Ausbildung, lässt deren konkrete Umsetzung in die Praxis jedoch in der Kompetenz der empfohlenen Ausbildungsinstitute.

6.   Die Vereinigung ist parteipolitisch und konfessionell neutral.

7.   Die BEAM dient dazu, ihren Mitgliedern ein Forum für 
      berufliche Themen zu sein wie:

a)   Förderung der Solidarität, der Zusammenarbeit und 
      des fachlichen Austausches der Mitglieder.

b)   Gründung von Forschungsgruppen zur 
      Weiterentwicklung des Erfahrbaren Atems in Lehre, 
      Therapie und eigenem Atemweg. Veröffentlichung 
      entsprechender Erfahrungsberichte an alle Mitglieder.

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